Das neue AFBG ist da!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Novellierungsverfahren des AFBG ist abgeschlossen, so dass den Auszubildenden eine „vergütete“ Vollzeitausbildung ermöglicht wird.
Im Anhang finden Sie einige Informationen, Zusammenfassungen und den Gesetzestext, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Angehängt ist auch der Gesetzestext von 2016 an, da es noch keine neue Lesefassung gibt und die Novellierung sich in Gänze nur mit Blick in das alte Gesetz erschließt.
§ 12 (2) wurde neu formuliert. Damit fällt der bisherige pauschale Abzug in Höhe von 103 € vom errechneten Betrag weg. Den AFBG-Rechner finden Sie hier: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/rechner/bafoeg.php. Da der Vollzuschuss erst ab 1. August 2020 gilt, wird momentan noch zwischen Anspruch und Zuschuss unterschieden.